Lukrative Förderungen für Badsanierungen

Deutschland hat bis 2018 einen Etatplan über 54 Mio. € für Investitionen im barrierefreien Umbau und der energetischen Sanierung bereitgestellt.  Hierfür gibt es lukrative Kredite und Zuschüsse der größten deutschen Förderbank KfW, sowie Förderungen der Pflegekasse.

Lange Zeit wurde das barrierefreie Umbauen sehr stark mit einer speziellen Bauform für Behinderte und Pflegebedürftige verknüpft. Doch ein barrierefreies Wohnen, welches sich durch bequeme Zugänge zu allen funktionellen Bereichen Ihres Hauses auszeichnet, bietet allen Personen ein besseres Wohngefühl. Da die Funktionalität dieser Bäder heute optimal mit modernem und großzügigem Design im Einklang stehen, wird der barrierefreie Umbau selbst von Familien genutzt. Auch für Menschen, die so lange wie möglich unabhängig leben möchten, oder für diejenigen, die einfach nur für einen hohen Wohnkomfort und Sicherheit sorgen möchten, ist die Barrierefreiheit interessant geworden.

FÖRDERUNGEN DER KFW-BANK

Kredit 159:

Kredit für altersgerechten Umbau

Anwendbar:

Umbau zur Barrierefreiheit im Badezimmer

Leistungen:

0,75 % effektiver Jahreszins

Sanierung:

Kreditsumme 50.000 €/Wohneinheit altersunabhängig

Wahlweise können Sie auch den Investitionszuschuss 455 in Anspruch nehmen.

Kredit 151:

Kredit für energieeffizientes Sanieren

Anwendbar:

Energetische Wohnraumsanierung

Kauf einer sanierten Immobilie

Leistungen:

0,75 % effektiver Jahreszins

bis zu 27.500 Tilgungszuschuss

ab 1.1.2016 12,5 % Tilgungszuschuss  für Heizungs- und Lüftungspakete

Sanierung:

Zum Effizienzhaus bis zu 100.000 €/Wohneinheit

Bei energetischen Einzelumbau bis zu 50.000 €

Wahlweise können Sie auch den Investitionszuschuss 430 in Anspruch nehmen.

Kredit 167:

Ergänzungskredit für die  Erneuerung Ihrer Heizung in eine energieeffiziente Anlage.

Tipp 1: Diese Produkte können miteinander clever kombiniert werden.

Tipp 2: Bei Inanspruchnahme eines KFW/Wohnzuschussbauförderprogrammes müssen die Vorschriften für barrierefreies Bauen unbedingt eingehalten werden.

Tipp 3: Diese Kredite und Zuschüsse werden durch Ihren Finanzberater oder Ihrer Hausbank bei der KFW beantragt. Lassen Sie sich ausführlich beraten!

FÖRDERUNG DURCH PFLEGEKASSE

Seit 2015 sind bis zu 4.000 € Förderung für barrierefreies Umbauen  möglich.

Förderungen im Bad:

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades / WC`s
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • Rutschhemmende Bodenbeläge
  • Höhenanpassungsmaßnahmen von Einrichtungsgegenständen, WC und Waschtisch

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4000 € von der Pflegekasse (ebenerdige, behindertengerechte Dusche, Standstützgriffe, höhere Toilette, Haltegriffe in Bad und Dusche)

Einzelne Elemente im Bad von der Hilfsmittelverordnung der Krankenkasse (z.B. Stützklappengriffe, mobile Duschhocker, Decken- und Bodenstange)

Wohnbauförderprogramme (bis zu 10.000 € Bayern)

Voraussetzungen für Förderungen:

  • Festlegen der Pflegestufe
  • Kostenvoranschlag und Antrag  bei der Pflegekasse einreichen
  • Schriftliche Bestätigung der Umbaumaßnahmen
  • Die Pflegekasse bestätigt die Notwendigkeit der Umbauten (Vordruck der Pflegekasse)
  • Die Pflegekasse reagiert schnell und unkompliziert
  • Unterstützung und Beratung erfolgt durch Ihren Hausarzt (Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz)

Tipp: Am besten einen Fachmann hinzuziehen! Denn Voraussetzung für die Finanzierungshilfe ist, dass die Baumaßnahmen nach den Vorschriften der Barrierefreiheit vorgenommen werden. Nach Fertigstellung der Umbauten bestätigt ein Sachverständiger (z.B. ein Architekt), dass ein altersgerechter Wohnungsumbau entstanden ist.

AUCH FÜR MIETER?

Mieter benötigen die Zusage ihres Vermieters für den Umbau. Der §554a BGB regelt, in welcher Form eine barrierefreie Maßnahme durchgeführt werden darf. Auch Mieter können eine Unterstützung der Pflegekasse bekommen, wenn sie einen altersgerechten Umbau benötigen (Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz)

Förderungen KfW und Pflegekassen